Verbotenes „Horst Wessel“ Lied gesungen

Am Freitag den 26. März lief gegen 21:30 Uhr eine Person an der Blauen Kappe am Eisstadion in Richtung Wertachbruckertor und sang dabei das nach §86a StGB verbotene „Horst Wessel“ Lied.  Das Lied ist nach seinem Verfasser, dem SA-Mann Horst Wessel, benannt.  Um 1929 war es ein Kampflied der SA und später die Parteihymne der NSDAP.  Nach der Machtübernahme Hitlers und der NSDAP wurde es zur zweiten Nationalhymne.